Positive Bewertungen und das Google Ranking

Heutzutage kontrollieren Internetnutzer nahezu alles. Bevor es zu Käufen oder Besuchen in Geschäften oder Praxen kommt, lesen sich potenzielle Kunden vor allem die Rezensionen anderer Nutzer durch. Diese Maßgabe unterstützt in erster Linie die Entscheidung für oder gegen ein Unternehmen. Je besser die Bewertung ausfällt, desto mehr Sterne und ideales Ranking erhalten die unterschiedlichen Firmen. Doch nicht immer fallen diese Beurteilungen positiv aus. Negative Bewertungen können sich hingegen auf das Google Ranking auswirken, was für betroffene Unternehmen häufig fatale Auswirkungen haben kann.

Die Macht der Sterne

Immer mehr Käufer, Patienten, Kunden oder Klienten nutzen die Möglichkeit, über Google oder andere Bewertungsportale Bewertungen für Unternehmen zu hinterlassen. Diese Reviews sollen Neukunden einen Einblick in die Praxis oder den Betrieb liefern. Was viele jedoch nicht wissen ist, dass die Bewertungen einen nicht unerheblichen Einfluss auf das Google Ranking haben. Besonders lokale Unternehmen profitieren von positiven Bewertungen. Fallen die Beurteilungen hingegen schlecht aus, so sinken sie im Ranking ab. Das SEO Consulting Unternehmen Moz aus Amerika hat den Anteil der reviews signals der lokalen SEO Rankingfaktoren bereits auf über 15 Prozent beziffert. Die Resultate der jeweiligen Jahresanalysen sowie eine detailliert Auflistung der Rankingfaktoren finden sich im Mozblog an. Doch was genau haben jetzt Bewertungen bei Google und anderen Bewertungsportalen mit dem Ranking zu tun?

Gemäß einer Studie von Searchengineland stellte sich heraus, dass

  • 88 Prozent aller Konsumenten die Qualität eines lokalen Unternehmens im Internet abfragen,
  • 39 Prozent aller Konsumenten regelmäßig Bewertungen im Internet lesen und
  • lediglich 12 Prozent aller potenziellen Konsumenten keine Bewertungen lesen.

Stürzt ein Unternehmen aufgrund negativer Bewertungen im Google Ranking ab, so haben auch Interessierte keinen Einblick auf die Firmenempfehlung, da andere Unternehmen mit besseren Beurteilungen zuerst angezeigt werden. Fakt ist, dass immer mehr Internetnutzer die Bewertungen als wichtigen und festen Bestandteil der Portale ansehen. Verbraucher nutzen schon lange nicht mehr nur Laptops oder Computer. Sie fragen ganz bequem unterwegs per Smartphone oder Tablet die Beurteilungen zu Firmen, Dienstleistungen etc. im näheren Umkreis ab. Werden potenzielle Kunden über die Suche im Umkreis fündig und sind diese mit den Bewertungen zufrieden, so besuchen round about 50 Prozent innerhalb eines Tages das Unternehmen. Demnach setzt die Kaufentscheidung oder die Entscheidung für ein Unternehmen gute Bewertungen voraus. Das ergab die Studie Understanding Consumers Local Search Behavior.

Reaktion auf negative Bewertungen?

Vor allem unzufriedene Internetnutzer verwenden vornehmlich gern die Option, im Internet Bewertungen zu hinterlassen. Vielleicht haben sie im gewünschten Geschäft nicht das erhalten, was sie gesucht haben. Eventuell waren die Wartezeiten in der Arztpraxis zu lang oder die Dienstleistung hat nicht zu 100 Prozent zugetroffen. Schnell lassen sich Kunden oder Patienten zu negativen Bewertungen im Internet verleiten. Die Leidtragenden sind dabei die Unternehmen. Haben diese bisher immer mit voller Punktzahl und guten Bewertungen punkten können, zieht die negative Beurteilung die Gesamtwertung fatal nach unten. Als Betroffener müssen Sie jedoch die schlechten Bewertungen nicht hinnehmen. Vor allem, wenn die Beurteilungen gegen die vorliegenden Richtlinien verstoßen oder

  • Hassreden
  • unwahre Tatsachenbehauptungen
  • Schmähkritiken
  • Verleumdungen
  • Beleidigungen

oder andere Rechtwidrigkeiten enthalten, können Sie dagegen vorgehen. Die Meinungsfreiheit steht hier außer Frage. Jeder Mensch darf sich auch im Internet frei äußern. Allerdings darf die Meinungsäußerung nicht den guten Ton und die geltenden Richtlinien übersteigen. Viele betroffene Firmen versuchen nun im Alleingang gegen die negativen Bewertungen vorzugehen – leider häufig ohne Erfolg. Doch warum ist das so?

Google möchte keine Form von Bewertungen löschen. Zum einen enthalten die Beurteilungen wertvolle Daten und zum anderen ist dem Bewertungsportal die Authentizität der jeweiligen Bewertungen wichtig. Dabei erscheinen falsche Tatsachenbehauptungen, Schmähkritiken mit geschäftsschädigendem Hintergrund oder unangemessene Meinungsäußerungen kaum erheblich. Sie können jedoch von Ihrem Recht Gebrauch machen und negative Bewertungen, die gegen die aktuellen Richtlinien verstoßen, löschen lassen.

Wie funktioniert die Löschung einer negativen Bewertung?

Die meisten Unternehmen probieren einen Selbstversuch. Sie treten an Google heran und erbitten eine Löschung der negativen Bewertung. Häufig geht Google auf derartige Bitten kaum ein. Sollten Sie binnen Ablauf von 14 Tagen auch keine Reaktion vom Bewertungsportal erhalten haben, können Sie uns mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen. Wir haben in den vergangenen Jahren zahlreiche Erfahrungen mit der Löschung von negativen Beurteilungen machen können. Ein Anwaltsschreiben reicht in der Regel aus, um die Rechtsabteilung von Google zur Löschung zu bewegen. Obwohl einige Anwälte glauben, dass sich Google-Bewertungen nicht entfernen ließen, weil das Unternehmen seinen Sitz in den USA hat, ist es uns dennoch mehrfach gelungen, Erfolge zu erzielen. Selbst Google weiß seit der Einführung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG), dass die Bearbeitung von Beschwerden ernst genommen werden muss, da andernfalls empfindliche Strafen zu erwarten sind.

Nach unserem Löschantrag führt die Google Rechtsabteilung zunächst eine Prüfung durch. Kommt auch diese Abteilung zu dem Schluss, dass die negative Meinungsäußerung nicht den Richtlinien entspricht, erfolgt eine Entfernung der Bewertung. Sollte Google auch den Löschantrag übersehen oder auf die lange Bank schieben, so steht uns immer noch der gerichtliche Weg offen. Faktisch ist, dass wir nichts unversucht lassen, damit Ihre negative, anstößige und beleidigende Bewertung alsbald im Internet verschwindet.

Was passiert mit meinem Ranking, wenn ich die negative Bewertung stehenlasse?

Wenn Sie bisher immer  positive Beurteilungen für Ihr Unternehmen erhalten haben, durften Sie sich bislang an 5 Sternen und guten Textbeiträgen erfreuen. Dadurch ist Ihr Unternehmen im Google Ranking auch stets im oberen Segment aufgetaucht. Hintergrund für diese Maßgabe ist, dass der Algorithmus von Google positive Kundenbewertungen als Rankingfaktor bestimmt. Eine einzige negative Bewertung kann jedoch schon dazu führen, dass Ihre Gesamtbewertung leidet. Sie werden niemals mehr die Höchstwertung von 5,0 erhalten. Mit einer schlechten Beurteilung von nur einem Stern sinkt Ihre Wertung auf 4,6. Das mag im ersten Moment nicht tragisch erscheinen. Dennoch haben schlechte Bewertungen einen enormen Einfluss auf die Emotionen von Neukunden und Käufern. Zudem erscheint Ihr Unternehmen nicht mehr im oberen Bereich des Google Ranking, da Google immer zuerst die besten Firmen bedenkt. Wenn Sie keine Umsatzeinbußen und fehlende Kundschaft wünschen, ist es besser, die negativen Bewertungen mit Argusaugen zu betrachten.